Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 36 - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
|

§ 36 (aufgehoben)






 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 36 Atomgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2010Artikel 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1814

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36 Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25a AtG Haftung für Reaktorschiffe (vom 01.01.2022)
... Regelung der Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen vorsieht. § 31 Abs. 2, §§ 36 , 38 Abs. 1 und § 40 sind nicht anzuwenden. 3. § 34 gilt nur ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 176 StrlSchG Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
... die Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden nach den §§ 25 bis 40 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1814
Artikel 1 11. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums" ersetzt. 3. § 36 wird aufgehoben. 4. In § 39 werden in der Überschrift die Wörter ...