Änderung § 9f Atomgesetz vom 27.12.2010

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 12. AtGÄndG am 27. Dezember 2010 und Änderungshistorie des AtG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 9f a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.12.2010 geltenden Fassung
§ 9f n.F. (neue Fassung)
in der am 27.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1817

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 9f (neu)


(Text neue Fassung)

§ 9f Vorarbeiten an Grundstücken


vorherige Änderung

 


(1) 1 Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass zur Vorbereitung der Planfeststellung nach § 9b sowie zur obertägigen Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle Grundstücke betreten und befahren sowie Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen und ähnliche vorübergehende Vorarbeiten auf Grundstücken durch die dafür zuständigen Personen ausgeführt werden. 2 Die Absicht, Grundstücke zu betreten und solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer und den sonstigen Nutzungsberechtigten rechtzeitig vorher bekannt zu geben.

(2) 1 Nach Abschluss der Vorarbeiten ist der frühere Zustand der Grundstücke wieder herzustellen. 2 Die zuständige Behörde kann anordnen, dass im Rahmen der Vorarbeiten geschaffene Einrichtungen verbleiben können.

(3) 1 Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 oder durch eine Anordnung nach Absatz 2 Satz 2 dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. 2 § 21b bleibt unberührt.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed