Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin (ForstWiAusbStV k.a.Abk.)

V. v. 17.04.2002 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 18 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 30.04.2002; FNA: 806-21-8-14 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 6 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:



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