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Zitierungen von § 46 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 WOMitbestEG Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
... Delegierte zu wählen, so findet eine Wahl von Delegierten nicht statt, soweit nach § 46 Satz 1 für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder eines anderen Unternehmens bereits Delegierte ... mit Mehrfachmandat gewählt werden. (2) Der Betriebswahlvorstand des in § 46 Satz 1 bezeichneten abhängigen Unternehmens erlässt hierüber eine Bekanntmachung. ...
§ 51 WOMitbestEG Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
... zu wählen sind; 3. ob die Betriebswahlvorstände nach § 46 beschlossen haben, dass die zu wählenden Delegierten auch an der Wahl der ...
§ 64 WOMitbestEG Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
... die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl. Haben die Delegierten nach § 46 ein Mehrfachmandat, so ist dies in der Benachrichtigung ...
§ 95 WOMitbestEG Wahl der Delegierten
... In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 46 bis 65 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmer von Seebetrieben ...