Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 70 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 WOMitbestEG Stimmabgabe, Wahlvorgang
... Stimmzettel sollen die Angabe enthalten, wie viele Bewerber der Delegierte ankreuzen kann. § 70 Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (3) Der Delegierte kennzeichnet die von ihm ... mehr Bewerber ankreuzen, als Aufsichtsratsmitglieder in dem Wahlgang zu wählen sind. § 70 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Ungültig sind Stimmzettel,  ... bezeichneten Angaben, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten. (5) § 70 Abs. 5 findet ...
§ 75a WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (vom 02.09.2015)
... In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ...
§ 75b WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ...
§ 75c WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 nur diejenigen Bewerber als Aufsichtsratsmitglieder ...
§ 87 WOMitbestEG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... und die Aufbewahrung der Akten sind § 14 Abs. 1 und 3, die §§ 15, 19, 21 und 70 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 71, 77 und 84 Abs. 2 ...
§ 97 WOMitbestEG Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben
...  (4) Die Vorschriften über die Stimmabgabe und den Wahlvorgang (§§ 70 und 73) sind auf die Arbeitnehmer von Seebetrieben mit folgender Maßgabe entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
...  b) Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden die Nummern 11 und 12. 25. In § 70 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 15 und 16" durch die ... (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 70 und in einem Wahlgang nach § 73 nur diejenigen Bewerber als Aufsichtsratsmitglieder ... ersetzt. 37. In § 87 werden die Wörter „§§ 15, 16, 19, 21 und 70 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter „§§ 15, ... 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter „§§ 15, 19, 21 und 70 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5" ersetzt. 38. In § 88 ...