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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LwMstrPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwMstrPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LwMstrPrV Gliederung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
...  (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 durchzuführen. (3) Die Meisterprüfung soll grundsätzlich in ...
§ 6 LwMstrPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... die Prüfungsteilnehmerin von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren ...
§ 7 LwMstrPrV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung gemäß § 3 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 3 Abs. 5 zu bilden; dabei hat die Note in ... der Prüfung gemäß § 3 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 3 Abs. 5 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung gemäß § 3 Abs. 4 das ... § 3 Abs. 5 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung gemäß § 3 Abs. 4 das doppelte Gewicht. Für den Teil "Betriebs- und Unternehmensführung" ... mit "mangelhaft" benotet worden ist. (4) Die Prüfungen nach § 3 Absatz 5 und § 5 Absatz 11 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 4 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
... erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen." 2. In § 3 Abs. 3 werden die Wörter „und ergänzenden mündlichen" gestrichen. ... die Prüfungsteilnehmerin von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 6 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
... Wörter „praktisch, schriftlich und mündlich" gestrichen. 3. § 3 Absatz 5 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 4. § 5 wird wie folgt gefasst:  ... Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die Prüfungen nach § 3 Absatz 5 und § 5 Absatz 11 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ...