§ 41 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 41 Straßen und Schienenwege


§ 41 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.

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Zitierungen von § 41 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BImSchG Geltungsbereich (vom 01.06.2012)
... von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen nach Maßgabe der §§ 41 bis 43. (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für ...
§ 42 BImSchG Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
... Werden im Falle des § 41 die in der Rechtsverordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte ...
§ 43 BImSchG Rechtsverordnung der Bundesregierung (vom 06.07.2013)
... 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des § 41 und des § 42 Abs. 1 und 2 erforderlichen Vorschriften zu erlassen, insbesondere über ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 18g AEG Prognostizierte Verkehrsentwicklung (vom 29.12.2023)
... Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm bestimmt sich nach den §§ 41 bis 43 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 3 VGenVBG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm bestimmt sich nach den §§ 41 bis 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes." 10. In § 19 Absatz 1 Satz 1 ...


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