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§ 51 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 51 Anhörung beteiligter Kreise



Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des beteiligten Verkehrswesens und der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden zu hören.

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Zitierungen von § 51 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BImSchG Genehmigung (vom 13.04.2013)
... Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen, die einer Genehmigung ...
§ 7 BImSchG Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen (vom 16.07.2021)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ...
§ 22 BImSchG Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (vom 28.07.2011)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Art oder Menge aller oder ...
§ 23 BImSchG Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (vom 07.12.2016)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ...
§ 29b BImSchG Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen (vom 02.05.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an die Bekanntgabe von ...
§ 32 BImSchG Beschaffenheit von Anlagen (vom 02.05.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass serienmäßig ...
§ 33 BImSchG Bauartzulassung
... gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. zu bestimmen, ...
§ 34 BImSchG Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen (vom 04.12.2010)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass Brennstoffe, ... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass, wer ... (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Unternehmen, die ...
§ 35 BImSchG Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass bestimmte Stoffe oder ...
§ 37d BImSchG Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen (vom 01.10.2021)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter Berücksichtigung ...
§ 38 BImSchG Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen (vom 27.06.2020)
... Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bestimmen nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zum Schutz vor schädlichen ...
§ 40 BImSchG Verkehrsbeschränkungen (vom 06.08.2010)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem ...
§ 43 BImSchG Rechtsverordnung der Bundesregierung (vom 06.07.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des § 41 und ...
§ 47f BImSchG Rechtsverordnungen
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Regelungen zur Umsetzung der ... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Regelungen zu erlassen  ...
§ 48 BImSchG Verwaltungsvorschriften (vom 07.12.2016)
... Die Bundesregierung erlässt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses ...
§ 53 BImSchG Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (vom 27.06.2020)
... Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genehmigungsbedürftigen Anlagen, ...
§ 55 BImSchG Pflichten des Betreibers (vom 27.06.2020)
... und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Anforderungen an die ...
§ 58a BImSchG Bestellung eines Störfallbeauftragten
... ist. Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genehmigungsbedürftigen Anlagen, ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Sonstige
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3723
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1878
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch Artikel 112 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 34 39. BImSchV Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
... erstellt, nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm, das dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung ...
§ 35 39. BImSchV Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5-Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5-Exposition
... nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm mit dauerhaften Maßnahmen zur Einhaltung ... nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Programm, um das nationale Ziel zu ...

Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1222
§ 4 43. BImSchV Nationales Luftreinhalteprogramm
... und der beteiligten Kreise. Für die Anhörung der beteiligten Kreise gilt § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend. (3) Sofern erforderlich, werden bei der Erstellung des nationalen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Artikel 3 BioKraftQuG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter Berücksichtigung ... Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) ohne Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der ...

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2433
Artikel 2 NiSGEG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass serienmäßig ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 3 UmwDLRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Bekanntgabe nach ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Bekanntgabe nach ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 1 IndEmissRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 02.05.2013)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ... (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an die Bekanntgabe von ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1728
Artikel 1 9. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass, wer ... (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Unternehmen, die ...

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1740
Artikel 1 12. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Eingangsformel BImSchV36EinfV
... der beteiligten Kreise auf Grund des § 37d Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 ...