Synopse aller Änderungen des BImSchG am 10.12.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 10. Dezember 2020 durch Artikel 3 des InvBeG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BImSchG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BImSchG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.12.2020 geltenden Fassung
BImSchG n.F. (neue Fassung)
in der am 10.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel *)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
    § 1 Zweck des Gesetzes
    § 2 Geltungsbereich
    § 3 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen
    Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen
       § 4 Genehmigung
       § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 6 Genehmigungsvoraussetzungen
       § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
       § 8 Teilgenehmigung
       § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
       § 9 Vorbescheid
       § 10 Genehmigungsverfahren
       § 10a (weggefallen)
       § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
       § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
       § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
       § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
       § 14a Vereinfachte Klageerhebung
       § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 15a (weggefallen)
       § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 17 Nachträgliche Anordnungen
       § 18 Erlöschen der Genehmigung
       § 19 Vereinfachtes Verfahren
       § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
       § 21 Widerruf der Genehmigung
    Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
       § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
       § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
       § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
       § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
       § 24 Anordnungen im Einzelfall
       § 25 Untersagung
       § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
    Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
       § 26 Messungen aus besonderem Anlass
       § 27 Emissionserklärung
       § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
       § 29 Kontinuierliche Messungen
       § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
       § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
       § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
       § 31 Auskunftspflichten des Betreibers
       § 31a (weggefallen)
Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
    Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
       § 32 Beschaffenheit von Anlagen
       § 33 Bauartzulassung
       § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
       § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
       § 36 Ausfuhr
       § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
    Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
       § 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung
       § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
       § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
       § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
       § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
       § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
       § 37g Bericht der Bundesregierung
Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
    § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
    § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
    § 40 Verkehrsbeschränkungen
    §§ 40a bis 40e (weggefallen)
    § 41 Straßen und Schienenwege
    § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
    § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne
    § 44 Überwachung der Luftqualität
    § 45 Verbesserung der Luftqualität
    § 46 Emissionskataster
    § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
    § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Sechster Teil Lärmminderungsplanung
    § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
    § 47b Begriffsbestimmungen
    § 47c Lärmkarten
    § 47d Lärmaktionspläne
    § 47e Zuständige Behörden
    § 47f Rechtsverordnungen
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
    § 48 Verwaltungsvorschriften
    § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
    § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
    § 49 Schutz bestimmter Gebiete
    § 50 Planung
    § 51 Anhörung beteiligter Kreise
    § 51a Kommission für Anlagensicherheit
    § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
    § 52 Überwachung
    § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
    § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
    § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
    § 54 Aufgaben
    § 55 Pflichten des Betreibers
    § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
    § 57 Vortragsrecht
    § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
    § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
    § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
    § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
    § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
    § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
    § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
    § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
    § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
    § 62 Ordnungswidrigkeiten
    § 62a (weggefallen)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    §§ 63 bis 65 (weggefallen)
(Text neue Fassung)

    § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung
    §§ 64
bis 65 (weggefallen)
Achter Teil Schlussvorschriften
    § 66 Fortgeltung von Vorschriften
    § 67 Übergangsvorschrift
    § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
    §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
    § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
    Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
vorherige Änderung nächste Änderung

§§ 63 bis 65 (weggefallen)




§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

vorherige Änderung

§§ 64 bis 65 (neu)




§§ 64 bis 65 (weggefallen)





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