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Zitierungen von § 47f BImSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47f BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BImSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 47c BImSchG Lärmkarten (vom 27.06.2020)
... Behörden teilen Informationen aus den Lärmkarten, die in der Rechtsverordnung nach § 47f bezeichnet werden, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder ...
§ 47d BImSchG Lärmaktionspläne (vom 27.06.2020)
... teilen Informationen aus den Lärmaktionsplänen, die in der Rechtsverordnung nach § 47f bezeichnet werden, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder ...
§ 47e BImSchG Zuständige Behörden (vom 06.07.2013)
... Abs. 6 und für die Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach § 47f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3. (4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die LärmkartierungV. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6306/v87572.htm