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§ 2 - Landwirtschaftsgesetz (LwG)

G. v. 05.09.1955 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 358 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 780-1 Organisation der Landwirtschaft
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§ 2



(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) stellt jährlich für das abgelaufene landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr den Ertrag und Aufwand landwirtschaftlicher Betriebe, gegliedert nach Betriebsgrößen, -typen, -systemen und Wirtschaftsgebieten, fest. Er stellt zu diesem Zweck die Betriebsergebnisse von 6.000 bis 8.000 landwirtschaftlichen Betrieben zusammen und wertet sie aus. Die Auskünfte sind freiwillig.

(2) Zur Feststellung der Lage der Landwirtschaft und ihrer einzelnen Gruppen sind außerdem laufend alle hierzu geeigneten Unterlagen der volkswirtschaftlichen Statistik - insbesondere Index-Vergleiche - und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft heranzuziehen.





 

Frühere Fassungen von § 2 LwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 358 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 181 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 LwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LwG
... Verhältnisse sind von den mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens (§ 2 ) amtlich betrauten Stellen und Personen geheimzuhalten. §§ 93, 97, 105 Abs. 1, § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 163 BewG Ermittlung der Wirtschaftswerte (vom 01.01.2009)
... aufgeführten Reingewinne turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes ...
§ 164 BewG Mindestwert (vom 01.01.2009)
... für das Besatzkapital turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes ...
§ 236 BewG Bewertungsgrundsätze (vom 03.12.2019)
... beeinflussen. (3) Der Reinertrag wird aus den Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes oder aus Erhebungen der Finanzverwaltung für jede gesetzliche Klassifizierung gesondert ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021)
... Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum Reinertrag an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes oder an die Erhebungen der Finanzverwaltung zum nächsten Feststellungszeitpunkt,  ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 13a EStG Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (vom 01.01.2017)
... darin aufgeführten Werte turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes und im Übrigen an Erhebungen der Finanzverwaltung anpassen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... aufgeführten Reingewinne turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes anpasst. § 164 Mindestwert (1) Der ... für das Besatzkapital turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes anpasst. § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem ...

Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2936
Artikel 1 BerPflLwÄndG Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
... 1 werden die Wörter „mit dem Ergebnis der Feststellungen des Bundesministeriums (§ 2 ) bis zum 15. Februar eines jeden Jahres - erstmals bis zum 15. Februar 1956 - " durch die ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... darin aufgeführten Werte turnusmäßig an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes und im Übrigen an Erhebungen der Finanzverwaltung anpassen ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes
... den Wirtschaftserfolg beeinflussen. (3) Der Reinertrag wird aus den Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes oder aus Erhebungen der Finanzverwaltung für jede gesetzliche Klassifizierung gesondert ... Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum Reinertrag an die Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes oder an die Erhebungen der Finanzverwaltung zum nächsten Feststellungszeitpunkt,  ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 181 9. ZustAnpV Landwirtschaftsgesetz
...  In § 2 Abs. 1 Satz 1 des Landwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 358 10. ZustAnpV Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
...  In § 2 Absatz 1 Satz 1 des Landwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...