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§ 110 - Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht



(1) Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft sind die Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs anzuwenden, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

(2) 1Die Bilanz ist in Staffelform aufzustellen. 2Gliederung, Ansatz und Bewertung von dem Sondervermögen vergleichbaren Vermögensgegenständen und Schulden (Investmentanlagevermögen) bestimmen sich nach § 44 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1. 3Die §§ 150 bis 158 des Aktiengesetzes finden keine Anwendung.

(3) Die Gliederung und der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt sich nach § 44 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4.

(4) Der Anhang ist um die Angaben nach § 44 Abs. 1 zu ergänzen, die nicht bereits nach den Absätzen 2, 3 und 5 zu machen sind.

(5) 1Der Lagebericht ist um die Angaben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 zu ergänzen. 2Die Tätigkeiten einer Kapitalanlagegesellschaft, die diese als Verwaltungsgesellschaft im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 1 ausübt, sind gesondert aufzuführen.

(6) § 264 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die gesetzlichen Vertreter der Investmentaktiengesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb der ersten zwei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen haben.

(7) 1Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über weitere Inhalte, Umfang und Darstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zu erlassen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist, insbesondere um einheitliche Unterlagen zur Beurteilung der Tätigkeit der Investmentaktiengesellschaften zu erhalten. 2Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf die Bundesanstalt übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 110 InvG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
vom 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 1 Investmentänderungsgesetz
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
aktuellvor 28.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 110 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 110 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 InvG Bezeichnungsschutz (vom 01.07.2011)
... darf nur von Investmentaktiengesellschaften im Sinne der §§ 96 bis 111a geführt werden. (3) EU-Investmentgesellschaften dürfen ...
§ 111 InvG Halbjahresbericht, Liquidationsrechnungslegung (vom 01.07.2011)
... nach § 37w des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet ist, findet § 110 entsprechende Anwendung. Dabei gelten die Verweise in § 110 Absatz 2 bis 5 auf ... ist, findet § 110 entsprechende Anwendung. Dabei gelten die Verweise in § 110 Absatz 2 bis 5 auf § 44 Absatz 1 nur in dem für den Halbjahresbericht gemäß ... Im Fall der Auflösung und Liquidation der Investmentaktiengesellschaft sind die §§ 110 und 110a entsprechend ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 21.04.2008 BGBl. I S. 748
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2011 BGBl. I S. 1197
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... nach Maßgabe des § 19f Absatz 3 Satz 1, des § 40c Absatz 3 Satz 1, des § 110 Absatz 7 Satz 1 und des § 110a Absatz 5 Satz 1 des Investmentgesetzes jeweils im Einvernehmen mit dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 8 AIFM-UmsG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder ausländischen Investmentgesellschaften im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...
Artikel 18 AIFM-UmsG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... 319, 319b und 323 des Handelsgesetzbuchs gelten entsprechend." 3. In § 110 Abs. 6 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.  ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...
Artikel 3 FRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... 4 und den §§ 107 bis 109 werden gestrichen. nn) Die Angaben zu § 110 werden wie folgt gefasst: „§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht". ... nn) Die Angaben zu § 110 werden wie folgt gefasst: „§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht". oo) Nach der Angabe zu § 110 wird ... 110 Jahresabschluss und Lagebericht". oo) Nach der Angabe zu § 110 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 110a Prüfung des ... aufgehoben. 90. Die §§ 107 bis 109 werden aufgehoben. 91. § 110 wird wie folgt gefasst: „§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht  ... 109 werden aufgehoben. 91. § 110 wird wie folgt gefasst: „§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht (1) Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht einer ... Zustimmung des Bundesrates auf die Bundesanstalt übertragen." 92. Nach § 110 wird folgender § 110a eingefügt: „§ 110a Prüfung des ... nach § 37w des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet ist, findet § 110 entsprechende Anwendung. Anderenfalls hat die Halbjahresberichterstattung nach Maßgabe der ... (2) Im Fall der Auflösung und Liquidation der Investmentaktiengesellschaft ist § 110 entsprechend anzuwenden. (3) In den Fällen des Absatzes 1 und des Absatzes 2 gilt ... vor dem 1. Januar 2009 endet, sind § 99 Abs. 3 in Verbindung mit § 45 sowie § 110 und § 111 Abs. 1 in der bis zum 27. Dezember 2007 geltenden Fassung für dieses ...
Artikel 10 InvÄndG Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... ein Betrag von 50.000 Euro nicht unterschritten werden." 73. In § 110 Absatz 2 Satz 2 wird nach den Wörtern „vergleichbaren Vermögensgegenständen ... die folgenden Sätze eingefügt: „Dabei gelten die Verweise in § 110 Absatz 2 bis 5 auf § 44 Absatz 1 nur in dem für den Halbjahresbericht gemäß ... Absatz 2 bis 4 entsprechend." b) In Absatz 2 wird die Angabe „ist § 110 " durch die Wörter „sind die §§ 110 und 110a" ersetzt.  ... 2 wird die Angabe „ist § 110" durch die Wörter „sind die §§ 110 und 110a" ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. 76. § 111a wird ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 21.04.2008 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BaFinBefugVÄndV
...  „3. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 19f Abs. 3 Satz 1, des § 110 Abs. 7 Satz 1 und des § 110a Abs. 5 Satz 1 des Investmentgesetzes jeweils im Einvernehmen mit ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2011 BGBl. I S. 1197
Artikel 1 14. BaFinBefugVÄndV
... nach Maßgabe des § 19f Absatz 3 Satz 1, des § 40c Absatz 3 Satz 1, des § 110 Absatz 7 Satz 1 und des § 110a Absatz 5 Satz 1 des Investmentgesetzes jeweils im Einvernehmen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV
... Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital nach den §§ 96 bis 106, 110 und 111 des Investmentgesetzes mit entsprechender Anlagepolitik und in Anteilen von ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV)
V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3871; aufgehoben durch § 36 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483
Eingangsformel InvRBV
... des § 34 Absatz 3 Satz 1, § 36 Absatz 5 Satz 1, § 44 Absatz 7 Satz 1 und § 110 Absatz 7 Satz 1, dieser auch in Verbindung mit § 111 Absatz 1 und 2 des Investmentgesetzes ... § 44 Absatz 7 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe e geändert und von denen § 110 Absatz 7 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 91 und § 111 Absatz 1 und 2 durch Artikel 1 Nummer 93 ...
§ 3 InvRBV Einreichung bei der Bundesanstalt
... Berichte nach den §§ 44, 110 und 111 des Investmentgesetzes sind bei der Bundesanstalt in dreifacher Ausfertigung am Dienstsitz ...
§ 18 InvRBV Bilanz
... In der Bilanz der Investmentaktiengesellschaft (§ 110 Absatz 2 Satz 1 Investmentgesetz) sind die für den Betrieb der selbstverwaltenden ...