Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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Kapitel 2 - Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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Kapitel 2 Sondervermögen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
§ 30 Sondervermögen
§ 31 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
§ 32 Stimmrechtsausübung
§ 33 Anteilscheine
§ 34 Anteilklassen und Teilfonds
§ 35 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
§ 36 Ermittlung des Anteilwertes, Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises
§ 37 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung
§ 38 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
§ 39 Abwicklung des Sondervermögens
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 41 Kosten und Kostentransparenz
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 43 Vertragsbedingungen
§ 43a Vorausgenehmigung
§ 44 Rechnungslegung
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
Abschnitt 2 Richtlinienkonforme Sondervermögen
§ 46 Zulässige Vermögensgegenstände
§ 47 Wertpapiere
§ 48 Geldmarktinstrumente
§ 49 Bankguthaben
§ 50 Investmentanteile
§ 51 Gesamtgrenze, Derivate
§ 52 Sonstige Anlageinstrumente
§ 53 Kreditaufnahme
§ 54 Wertpapierdarlehen, Sicherheiten
§ 55 Wertpapier-Darlehensvertrag
§ 56 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
§ 57 Pensionsgeschäfte
§ 58 Verweisung
§ 59 Leerverkäufe
§ 60 Ausstellergrenzen
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
§ 62 Erweiterte Anlagegrenzen
§ 63 Wertpapierindex-Sondervermögen
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 64 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
§ 65 Überschreiten von Anlagegrenzen
Abschnitt 3 Immobilien-Sondervermögen
§ 66 Immobilien-Sondervermögen
§ 67 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 68 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
§ 68a Erwerbs- und Veräußerungsverbot
§ 69 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
§ 70 Monatliche Vermögensaufstellung, Bewertung
§ 71 Zahlungen, Überwachung durch die Depotbank
§ 72 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
§ 73 Risikomischung
§ 74 Anlaufzeit
§ 75 Treuhandverhältnis
§ 76 Verfügungsbeschränkung
§ 77 Sachverständigenausschuss
§ 78 Ertragsverwendung
§ 79 Vermögensaufstellung, Anteilwertermittlung
§ 80 Liquiditätsvorschriften
§ 80a Kreditaufnahme
§ 80b Risikomanagement
§ 80c Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 80d Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 81 Aussetzung der Rücknahme
§ 81a Aussetzung nach Kündigung
§ 81b Beschlüsse der Anleger
§ 82 Veräußerung und Belastung von Grundstückswerten
Abschnitt 4 Gemischte Sondervermögen
§ 83 Gemischte Sondervermögen
§ 84 Zulässige Vermögensgegenstände
§ 85 Anlagegrenzen
§ 86 Erweiterte Anlagegrenzen
Abschnitt 5 Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 87 Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 88 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 89 Verbot von Laufzeitfonds
§ 90 Altersvorsorge-Sparplan
Abschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen
§ 90a Infrastruktur-Sondervermögen
§ 90b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90c Anlaufzeit
§ 90d Ermittlung des Anteilwertes, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90e Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90f Anforderungen an die für Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Infrastruktur-Sondervermögen
Abschnitt 7 Sonstige Sondervermögen
§ 90g Sonstige Sondervermögen
§ 90h Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
§ 90i Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90j Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90k Risikomanagement
Abschnitt 7a Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90n Anlaufzeit
§ 90o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90q Verbot von Laufzeitfonds
§ 90r Erklärungspflicht
Abschnitt 8 Spezial-Sondervermögen
§ 91 Spezial-Sondervermögen
§ 92 Übertragung der Anteile
§ 93 Vertragsbedingungen und Verkaufsprospekt
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen
§ 95 Weitere Ausnahmeregelungen


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