Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
| |
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Namensgebung, Fondskategorien
§ 5 Aufsicht, Anordnungsbefugnis
§ 5a Besondere Aufgaben
§ 5b Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 2 Kapitalanlagegesellschaften
§ 6 Kapitalanlagegesellschaften
§ 7 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
§ 7a Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung
§ 7b Versagung der Erlaubnis
§ 8 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 9 Allgemeine Verhaltensregeln
§ 9a Organisationspflichten
§ 10 (aufgehoben)
§ 11 Kapitalanforderungen
§ 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
§ 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 14 Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat
§ 15 Meldungen an die Europäische Kommission und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 16 Auslagerung
§ 17 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 17a Abberufung von Geschäftsleitern; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 17b Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis; Maßnahmen bei der Abwicklung
§ 17c Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
§ 18 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
§ 19 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 19a Werbung
§ 19b Sicherungseinrichtung
§ 19c Anzeigen
§ 19d Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht
§ 19e Bestellung eines Abschlussprüfers in besonderen Fällen
§ 19f Besondere Pflichten des Abschlussprüfers
§ 19g Auskünfte und Prüfungen der Kapitalanlagegesellschaften und der an ihr bedeutend beteiligten Inhaber
§ 19h Auskünfte und Prüfungen zur Verfolgung unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte
§ 19i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
§ 19j Maßnahmen bei Gefahr
§ 19k Insolvenzantrag
§ 19l Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
Abschnitt 3 Depotbank
§ 20 Beauftragung und jährliche Prüfung
§ 21 Aufsicht
§ 21a Vorausgenehmigung der Depotbank-Auswahl
§ 22 Interessenkollision
§ 23 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Sondervermögens
§ 24 Verwahrung
§ 25 Zahlung und Lieferung
§ 26 Zustimmungspflichtige Geschäfte
§ 27 Kontrollfunktion
§ 28 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger
§ 29 Vergütung, Aufwendungsersatz
Kapitel 2 Sondervermögen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
§ 30 Sondervermögen
§ 31 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
§ 32 Stimmrechtsausübung
§ 33 Anteilscheine
§ 34 Anteilklassen und Teilfonds
§ 35 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
§ 36 Ermittlung des Anteilwertes, Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises
§ 37 Rücknahme von Anteilen, Aussetzung
§ 38 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
§ 39 Abwicklung des Sondervermögens
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 41 Kosten und Kostentransparenz
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 43 Vertragsbedingungen
§ 43a Vorausgenehmigung
§ 44 Rechnungslegung
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
Abschnitt 2 Richtlinienkonforme Sondervermögen
§ 46 Zulässige Vermögensgegenstände
§ 47 Wertpapiere
§ 48 Geldmarktinstrumente
§ 49 Bankguthaben
§ 50 Investmentanteile
§ 51 Gesamtgrenze, Derivate
§ 52 Sonstige Anlageinstrumente
§ 53 Kreditaufnahme
§ 54 Wertpapierdarlehen, Sicherheiten
§ 55 Wertpapier-Darlehensvertrag
§ 56 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
§ 57 Pensionsgeschäfte
§ 58 Verweisung
§ 59 Leerverkäufe
§ 60 Ausstellergrenzen
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
§ 62 Erweiterte Anlagegrenzen
§ 63 Wertpapierindex-Sondervermögen
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 64 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
§ 65 Überschreiten von Anlagegrenzen
Abschnitt 3 Immobilien-Sondervermögen
§ 66 Immobilien-Sondervermögen
§ 67 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 68 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
§ 68a Erwerbs- und Veräußerungsverbot
§ 69 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
§ 70 Monatliche Vermögensaufstellung, Bewertung
§ 71 Zahlungen, Überwachung durch die Depotbank
§ 72 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
§ 73 Risikomischung
§ 74 Anlaufzeit
§ 75 Treuhandverhältnis
§ 76 Verfügungsbeschränkung
§ 77 Sachverständigenausschuss
§ 78 Ertragsverwendung
§ 79 Vermögensaufstellung, Anteilwertermittlung
§ 80 Liquiditätsvorschriften
§ 80a Kreditaufnahme
§ 80b Risikomanagement
§ 80c Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 80d Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 81 Aussetzung der Rücknahme
§ 81a Aussetzung nach Kündigung
§ 81b Beschlüsse der Anleger
§ 82 Veräußerung und Belastung von Grundstückswerten
Abschnitt 4 Gemischte Sondervermögen
§ 83 Gemischte Sondervermögen
§ 84 Zulässige Vermögensgegenstände
§ 85 Anlagegrenzen
§ 86 Erweiterte Anlagegrenzen
Abschnitt 5 Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 87 Altersvorsorge-Sondervermögen
§ 88 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 89 Verbot von Laufzeitfonds
§ 90 Altersvorsorge-Sparplan
Abschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen
§ 90a Infrastruktur-Sondervermögen
§ 90b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90c Anlaufzeit
§ 90d Ermittlung des Anteilwertes, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90e Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90f Anforderungen an die für Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Infrastruktur-Sondervermögen
Abschnitt 7 Sonstige Sondervermögen
§ 90g Sonstige Sondervermögen
§ 90h Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
§ 90i Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90j Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90k Risikomanagement
Abschnitt 7a Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen
§ 90m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
§ 90n Anlaufzeit
§ 90o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
§ 90p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen
§ 90q Verbot von Laufzeitfonds
§ 90r Erklärungspflicht
Abschnitt 8 Spezial-Sondervermögen
§ 91 Spezial-Sondervermögen
§ 92 Übertragung der Anteile
§ 93 Vertragsbedingungen und Verkaufsprospekt
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen
§ 95 Weitere Ausnahmeregelungen
Kapitel 3 Investmentaktiengesellschaft
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 96 Rechtsform, Begriff
§ 97 Erlaubnis
§ 98 Bezeichnung und Angabe auf Geschäftsbriefen
§ 99 Anwendbare Vorschriften
§ 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
§ 100 Sondervorschriften für Investmentaktiengesellschaften in Form einer Umbrella-Konstruktion
Abschnitt 2 Vertriebsverbot; Sacheinlageverbot
§ 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs
§ 102 (aufgehoben)
§ 103 Ausgabe der Aktien
Abschnitt 3 Kapitalvorschriften
§ 104 Gesellschaftskapital
§ 105 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften über die Verfassung der Investmentaktiengesellschaft
§ 106 Vorstand
§ 106a Aufsichtsrat
§ 106b Geschäftsverbote für Vorstand und Aufsichtsrat
§ 107 (aufgehoben)
§ 108 (aufgehoben)
§ 109 (aufgehoben)
Abschnitt 5 Rechnungslegung
§ 110 Jahresabschluss und Lagebericht
§ 110a Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
§ 111 Halbjahresbericht, Liquidationsrechnungslegung
§ 111a Offenlegung und Vorlage von Berichten bei der Bundesanstalt
Kapitel 4 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds)
§ 112 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
§ 113 Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
§ 114 Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
§ 115 Auskunftsrecht der Bundesanstalt
§ 116 Rücknahme
§ 117 Verkaufsprospekt
§ 118 Vertragsbedingungen
§ 119 Risiko-Messsysteme
§ 120 Anforderungen an die für die Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Sondervermögen nach den §§ 112 und 113
Kapitel 5 Vertriebsvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
§ 122 Veröffentlichungspflichten
§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
§ 124 Werbung
§ 125 Kostenvorausbelastung
§ 126 Widerrufsrecht
§ 127 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
Abschnitt 2 Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 128 Anzeigepflicht
§ 129 Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften
§ 131 Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland
§ 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland
§ 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 134 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Öffentlicher Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 135 Anwendbare Vorschriften auf den öffentlichen Vertrieb ausländischer Investmentanteile
§ 136 Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs
§ 137 Verkaufsprospekt
§ 138 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand
§ 139 Anzeigepflicht
§ 140 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
Abschnitt 5 Vertriebsüberwachung
§ 141 Zuständigkeit der Bundesanstalt
§ 142 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Kapitel 6 Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
§ 143 Bußgeldvorschriften
§ 143a Strafvorschriften
§ 143b Mitteilungen in Strafsachen
§ 143c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
§ 144 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 145 Übergangsvorschriften für Sondervermögen
§ 146 Übergangsvorschriften für Investmentaktiengesellschaften
§ 147 Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen
§ 148 Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed