Zitierungen von § 106 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 InvG Bezeichnungsschutz (vom 01.07.2011)
... darf nur von Investmentaktiengesellschaften im Sinne der §§ 96 bis 111a geführt werden. (3) EU-Investmentgesellschaften dürfen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 8 AIFM-UmsG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder ausländischen Investmentgesellschaften im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...
Artikel 18 AIFM-UmsG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...
Artikel 3 FRUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... die Verfassung der Investmentaktiengesellschaft". kk) Die Angabe zu § 106 wird wie folgt gefasst: „§ 106 Vorstand". ll) Nach der ... kk) Die Angabe zu § 106 wird wie folgt gefasst: „§ 106 Vorstand". ll) Nach der Angabe zu § 106 werden folgende Angaben ... gefasst: „§ 106 Vorstand". ll) Nach der Angabe zu § 106 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 106a Aufsichtsrat  ... über die Verfassung der Investmentaktiengesellschaft". 88. § 106 wird durch folgende neue §§ 106 bis 106b ersetzt: „§ 106 ... 88. § 106 wird durch folgende neue §§ 106 bis 106b ersetzt: „§ 106 Vorstand Der Vorstand einer ... § 106 wird durch folgende neue §§ 106 bis 106b ersetzt: „§ 106 Vorstand Der Vorstand einer Investmentaktiengesellschaft besteht aus mindestens zwei ...
Artikel 10 InvÄndG Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
... Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV
... von Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital nach den §§ 96 bis 106 , 110 und 111 des Investmentgesetzes mit entsprechender Anlagepolitik und in Anteilen von ...


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