interne Verweise§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011) ... und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126 , 127, 128 und 129 mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes ... und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126 , 127, 128 und 129 mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den ... und eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 126 enthalten müssen." b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 3 wird ... das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der zweite Halbsatz gestrichen. 108. § 126 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird der folgende Satz angefügt: ... die Wörter eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 126 sowie" gestrichen. b) Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: ... die eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 126 in der vor dem 28. Dezember 2007 geltenden Fassung dieses Gesetzes enthalten, dürfen bis zum ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes ... tätig zu werden, unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im Fall des ... und eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 126 enthalten müssen." c) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 ...
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