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Änderung § 12 VerkLG vom 08.11.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 12 VerkLG, alle Änderungen durch Artikel 304 9. ZustAnpV am 8. November 2006 und Änderungshistorie des VerkLG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 12 VerkLG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 12 VerkLG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 304 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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