Zitierungen von § 25 BVerfSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 BVerfSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25a BVerfSchG Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen (vom 30.12.2023)
... einer Übermittlung nach den vorstehenden Absätzen erforderlich ist. § 25 Absatz 2 ist ...
§ 25d BVerfSchG Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (vom 30.12.2023)
... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis ...
 
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Zitat in folgenden Normen

MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 12 MADG Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen (vom 30.12.2023)
... die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die §§ 23 bis 25 , 25c und 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 2 DSAnpUG-EU Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... Bundesamt für Verfassungsschutz eingegebenen Daten sowie dessen Abrufe." 9. § 25 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung ...

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... ihre Handlungen und deren Anlass zu unterrichten." 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 ... 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 bis 25d ersetzt: „§ 23 Übermittlungsverbot (1) ... Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages. § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger (1) Der Empfänger prüft, ob die ... zur Vorbereitung einer Übermittlung nach den vorstehenden Absätzen erforderlich ist. § 25 Absatz 2 ist anzuwenden. § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person ... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt:  ...


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