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Zitierungen von § 11 HöfeO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 HöfeO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HöfeO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
§ 103 GNotKG Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht
... der Beurkundung von Erklärungen über die Ausschlagung des Anfalls eines Hofes (§ 11 der Höfeordnung) gilt Absatz 1 ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... nach Num- mer 12410. Für die Entgegennahme der Ausschlagung des Anfalls des Hofs nach § 11 HöfeO wird keine Gebühr erhoben. (2) Die nach Landesrecht für ...
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