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Zitierungen von § 14 HöfeO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 HöfeO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HöfeO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... und Entscheidung der mit dem Hofübergang zusammenhängenden Fragen im Fall des § 14 Abs. 3 HöfeO , 4. über sonstige Anträge und Streitigkeiten nach § 18 Abs. 1 HöfeO und ...