§ 3 - AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)

V. v. 17.05.1995 BGBl. I S. 695; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Geltung ab 25.05.1995; FNA: 26-8-1 Ausländerrecht
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§ 3 Berichtigung eines Datensatzes


§ 3 hat 3 frühere Fassungen und wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Registerbehörde hat unabhängig von der Verantwortung der öffentlichen Stellen nach § 8 Absatz 1 des AZR-Gesetzes Hinweise auf eine mögliche Unrichtigkeit der gespeicherten Daten zu prüfen und unrichtige Daten zu berichtigen. 2Stellt sie fest, daß zu einem Ausländer im allgemeinen Datenbestand mehrere Datensätze bestehen, führt sie diese zu einem Datensatz zusammen. 3Über eine Zusammenführung von Datensätzen werden die aktenführenden Behörden unterrichtet. 4Soweit anlässlich der Zusammenführung eine Berichtigung übermittelter Daten vorgenommen wird, werden auch diejenigen Stellen unterrichtet, die diese Daten übermittelt haben (§ 38 Absatz 1 Satz 2 AZRG).

(2) Stellt die Registerbehörde fest, daß im allgemeinen Datenbestand des Registers Datensätze verschiedener Personen übereinstimmende oder nur geringfügig voneinander abweichende Grundpersonalien enthalten, speichert sie einen Hinweis auf die Personenverschiedenheit.

(3) Die Registerbehörde speichert im allgemeinen Datenbestand des Registers nach sechs Monaten automatisiert die Meldung „Fortzug nach unbekannt", wenn der Ausländer eingereist ist und

1.
weder eine Ausländerbehörde, eine Aufnahmeeinrichtung noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktenführende Behörde ist oder

2.
ein Asylgesuch geäußert hat, unerlaubt eingereist ist oder sich unerlaubt im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält und nach Speicherung eines dieser Sachverhalte keine Angaben zum Zuzug oder Fortzug gespeichert wurden.

(4) 1Die Registerbehörde ersetzt die seit dem 5. Februar 2016 nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 gespeicherten Daten zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes rückwirkend durch Daten zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes, welche ihr von der zuständigen Organisationseinheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einem automatisierten Verfahren übermittelt werden. 2Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist die beteiligte Organisationseinheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verantwortlich.


Text in der Fassung des Artikels 11 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften V. v. 30. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 290 m.W.v. 1. November 2023

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Frühere Fassungen von § 3 AZRG-DV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 11 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
aktuell vorher 14.09.2019Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2424
aktuellvor 14.09.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 AZRG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AZRG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AZRG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AZRG-DV Berichtigung eines Datensatzes (vom 01.11.2023)
...  (4) Die Registerbehörde ersetzt die seit dem 5. Februar 2016 nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 gespeicherten Daten zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 16 TerrorBekämpfG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe d eingefügt: „d) § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder". bb) Der bisherige Buchstabe d wird Buchstabe e.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 4 DatAustVG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 7 oder Satz 2 Nummer 7" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 7 ... „§ 3 Satz 1 Nummer 7 oder Satz 2 Nummer 7" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 4 Nummer 7" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 4 ... eingefügt. 3. In § 6 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 8 oder Satz 2 Nummer 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 8 ... „§ 3 Satz 1 Nummer 8 oder Satz 2 Nummer 8" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 8 oder Absatz 4 Nummer 8" ersetzt. 4. § 8 wird wie folgt ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt. bb) In ... aa) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt. bb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 3 Satz ... 3 Absatz 1" ersetzt. bb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt und wird der Punkt am Ende ... bb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt und wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. b) Folgende ... Nummer 3 wird angefügt: „3. nach zwölf Monaten Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 10 und 11 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1 des ... des AZR-Gesetzes." 6. In § 19a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" und die Angabe „§ 3 Satz ... 19a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" und die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz ... 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" und die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 7. § 19b ... 3 Absatz 1" und die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 7. § 19b Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 19b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. b) In Satz 2 ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" ... „§ 3 Absatz 4" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 20 ... b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt. 8. In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... 1" ersetzt. 8. In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 6 oder Satz 2 Nummer 6" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6 ... „§ 3 Satz 1 Nummer 6 oder Satz 2 Nummer 6" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Nummer 6 oder Absatz 4 Nummer 6" ersetzt. 9. bis 11. (Änderung der ...

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 5b SofZuG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... ist, werden in Abschnitt I Allgemeiner Datenbestand Nummer 5a Spalte A die Wörter „ § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 ... A die Wörter „§ 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a zu Spalte A Buchstabe a" durch die Wörter ... 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a zu Spalte A Buchstabe a" durch die Wörter „ § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 ... durch die Wörter „§ 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 ... mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu Spalte A Buchstabe a" ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... A, B und C wird wie folgt gefasst: „§ 3 Nr. 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 8 Zurückweisung, ... „§ 3 Nr. 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 8 Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 ...

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 4 StraftVVG Änderung anderer Vorschriften
... an folgende Stellen (§§ 15, 16, 21 AZR-Gesetz) § 3 Nr. 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 7a - Verdacht auf Straftat nach ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 2 AZRWEG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 08.09.2021)
... 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 8 ... gespeichert. (4) Die Registerbehörde ersetzt die seit dem 5. Februar 2016 nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 gespeicherten Daten zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes ... bb) In Nummer 3 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 10, 10a und 11" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 9 bis 11" ersetzt. ... die Wörter „§ 3 Absatz 2 Nummer 10, 10a und 11" durch die Wörter „ § 3 Absatz 2 Nummer 9 bis 11" ersetzt. cc) In Nummer 4 wird der Punkt am ... der Anlage wird Abschnitt II Visadatei Nummer 35 zu § 29 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Satz 1 Nummer 4 und 5 wie folgt geändert: (siehe BGBl. 2021 I S. 2501) 9. In der Anlage wird ...

Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 27.11.2014 BGBl. I S. 1827
Artikel 1 AZRG-DVÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... vorliegt, gelten." 2. In § 4 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 7" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 7 oder Satz 2 Nummer 7" ... 4 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 7" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 7 oder Satz 2 Nummer 7" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt ... Absatz 4 wird Absatz 3. 4. In § 6 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Nr. 8" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 8 oder Satz 2 Nummer 8" ... 6 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Nr. 8" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 8 oder Satz 2 Nummer 8" ersetzt. 5. Dem § 11 Absatz 1 wird ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b wird nach der Angabe „§ 3 " die Angabe „Satz 1" und nach der Angabe „Nr. 7" die Angabe „und ... b) Folgender Buchstabe c wird angefügt: „c) Daten nach § 3 Satz 2 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 7 des AZR-Gesetzes." ... zum aufenthaltsrechtlichen Status im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Satz 1 Nummer 6 oder § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 3 Satz 2 Nummer 6 ... Daten." 8. In § 20 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 6" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 6 oder Satz 2 Nummer 6" ... 20 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 6" durch die Wörter „§ 3 Satz 1 Nummer 6 oder Satz 2 Nummer 6" ersetzt. 9. Die Anlage wird wie folgt ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 11 PAuswVuaÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 233) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Registerbehörde speichert im allgemeinen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2424, 2019 BGBl. I S. 15
Artikel 1 2. AZRG-DVÄndV Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (vom 23.01.2019)
... Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt. 3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...


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