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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 25.04.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. April 2023 durch Artikel 6 des ETIASDGuaEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AZRG-DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2023 geltenden Fassung
AZRG-DV n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger


(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047)




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