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Synopse aller Änderungen der AZRG-DV am 01.03.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2024 durch Artikel 11 des FachKrEFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AZRG-DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AZRG-DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2024 geltenden Fassung
AZRG-DV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; dieses geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger


(zu übermittelnde Daten siehe BGBl. I 2007, S. 2012 - 2047)




 
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