Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage - Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen (AMBtAngV k.a.Abk.)

Anlage



1 Stoffe zur pH-Wert-Einstellung oder zur Pufferung

1.1
in Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut und Schleimhaut einschließlich der Vaginalschleimhaut, mit Ausnahme der Arzneimittel zur Anwendung am Auge:

Äpfelsäure und ihre Salze

Bernsteinsäure

Citronensäure und ihre Natriumsalze

Essigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und Kaliumsalze

Kaliumhydroxid

Maleinsäure

Milchsäure und ihr Natriumsalz

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze

Schwefelsäure und ihre Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze

Wasser

Weinsäure

1.2
in Arzneimitteln zur Anwendung am Auge:

Essigsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze

Kaliumhydroxid

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Salzsäure

Wasser

2 Stoffe in oral anzuwendenden Arzneimitteln:

 
Äpfelsäure und ihre Salze

Bernsteinsäure

Cellulose

Citronensäure und ihre Natriumsalze

Drucktinten und ihre Bestandteile

Essigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- und Kaliumsalze

Fette, natürliche

Gelatine

Kaliumhydroxid

Maleinsäure

Mono- und Disaccharide, abbaubare, ausgenommen Lactose, sowie Sorbit und Xylit, wenn mit der Tagesdosis des Fertigarzneimittels für Erwachsene nicht mehr als 3 g und für Kinder nicht mehr als 2 g verabreicht werden

Milchsäure und ihr Natriumsalz

Natriumcarbonat

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydroxid

Öle, natürliche

 
Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze

Schwefelsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze

Siliciumdioxid

Stärke

Wasser

Weinsäure

3 Stoffe in Impfstoffen in physiologisch unbedeutenden Mengen:

 
Aminosäuren und Peptide, Purine und Pyrimidine

Elektrolyte

Mono- und Disaccharide, abbaubare

Vitamine und ihre Vorprodukte

Wasser

Zuckeralkohole (Dulcit, Inosit, Mannit, Sorbit)

 
Anzeige