§ 8 - Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)

V. v. 03.09.1975 BGBl. I S. 2459; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.04.1999 BGBl. I S. 749 (teilweise verfassungswidrig gemäß B. v. 13.03.2009 BGBl. I S. 525)
Geltung ab 14.09.1975; FNA: 111-1-3 Wahlrecht
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§ 8 Ausstattung des Wahlvorstandes


§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die Gemeindebehörde übergibt dem Wahlvorsteher vor Beginn der Wahlhandlung außer den in § 49 der Bundeswahlordnung oder § 42 der Europawahlordnung aufgeführten Gegenständen

1.
die benötigten Wahlgeräte mit den jeweils dazugehörenden Schlüsseln und dem sonstigen Zubehör,

2.
eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät,

3.
die benötigten Exemplare der Bedienungsanleitung,

4.
Material zum Versiegeln jedes Wahlgerätes und des Zubehörs,

5.
einen Abdruck dieser Verordnung,

6.
eine Baugleichheitserklärung des Herstellers nach § 2 Abs. 6.

(2) Jedes Wahlgerät, im besonderen alle Einstellungen und Vorrichtungen, muß sich in dem für den Beginn einer Wahl ordnungsgemäßen Zustand befinden und dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet sein, wobei auf die Möglichkeit der Abgabe ungültiger Stimmen hingewiesen sein muß.

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Zitierungen von § 8 BWahlGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BWahlGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BWahlGV Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
... Stimme abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahlvorschläge (§ 8 Abs. 2) ...
§ 11 BWahlGV Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
... der Wahl mit einem anderen Wahlgerät ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. § 8 Abs. 2 und § 10 finden Anwendung. Andernfalls ist die Wahl mit Stimmzetteln nach den ...
§ 18 BWahlGV Übergangsbestimmung
... des Innern allgemein für Wahlen zum Deutschen Bundestag oder Europawahlen als erteilt. § 8 Abs. 1 Nr. 6 ist auf diese Wahlgeräte nicht ...


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