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Zitierungen von Anlage 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 TauchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TauchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TauchPrV Dauer und Inhalt des Fortbildungsganges (vom 01.10.2016)
... dauert in der Regel 320 Unterrichtsstunden. In ihm werden die in der Anlage 3 beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. (3) Die betriebliche ...
§ 8 TauchPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... Jahre absolvierte Bildungsmaßnahmen angerechnet, die den Anforderungen der Anlagen 3 und 4  ...
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