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§ 7 - Bundespolizeigesetz (BPolG)

Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.11.1994; FNA: 13-7-2 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 7 Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall



(1) Setzt die Bundesregierung die Bundespolizei nach Artikel 91 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes ein, so hat die Bundespolizei bei diesem Einsatz Gefahren von der Allgemeinheit oder dem einzelnen abzuwehren.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn die Bundespolizei nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 1 oder nach Artikel 115i Abs. 1 des Grundgesetzes eingesetzt wird.



 

Zitierungen von § 7 BPolG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BPolG Allgemeine Befugnisse (vom 01.03.2008)
... Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die ... Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr für ein ...
§ 23 BPolG Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
... Rechtsverordnung zu § 2 Abs. 2 Satz 2. (2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 7 kann die Bundespolizei ferner die Identität einer Person feststellen, wenn sie 1. ...
§ 26 BPolG Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen
... werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. (2) In den Fällen des § 7 hat die Bundespolizei die in Absatz 1 bezeichneten Befugnisse bei oder im Zusammenhang mit ...
§ 30a BPolG Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle (vom 28.12.2022)
... kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur verdeckten Kontrolle, ...
§ 36 BPolG Errichtungsanordnung (vom 27.06.2020)
... Die Bundespolizei hat für jede zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten in einer Errichtungsanordnung, die ...
§ 37 BPolG Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
... der Erfüllung der der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegenden Aufgaben finden § 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, § 4 Abs. 2 und 3, §§ 4b, ...
§ 43 BPolG Durchsuchung von Personen
... Anhaltspunkte erforderlich ist. (2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 7 kann die Bundespolizei ferner eine Person durchsuchen, wenn sie 1. sich an ...
§ 44 BPolG Durchsuchung von Sachen
... zu § 2 Abs. 2 Satz 2. (3) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 7 kann die Bundespolizei ferner eine Sache durchsuchen, wenn 1. sie sich an ...
§ 45 BPolG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
... Aufenthaltstitel treffen. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 7 kann die Bundespolizei Wohnungen zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten, wenn Tatsachen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 2 SIS-III-G Änderung des Bundespolizeigesetzes
... kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur verdeckten Kontrolle, ...