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Synopse aller Änderungen der Kostenordnung am 25.04.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. April 2013 durch Artikel 12 des SeeHaRefG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KostO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2013 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 12 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Gerichtskosten
    Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
       1. Geltungsbereich, elektronisches Dokument
          § 1 Geltungsbereich
          § 1a Elektronisches Dokument
       2. Kostenschuldner
          § 2 Allgemeiner Grundsatz
          § 3 Weitere Kostenschuldner
          § 4 Gebührenschuldner in besonderen Fällen
          § 5 Mehrere Kostenschuldner
          § 6 Haftung der Erben
       3. Fälligkeit
          § 7
       4. Vorauszahlung und Sicherstellung
          § 8 Vorschüsse
          § 9 Zurückzahlung von Vorschüssen
          § 10 Zurückbehaltungsrecht
       5. Kostenbefreiungen
          § 11 Allgemeine Vorschriften
          § 12 Einschränkungen
          § 13 Gebührenfreiheit für einzelne Gesamtschuldner
       6. Der Kostenanspruch
          § 14 Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde
          § 15 Nachforderung
          § 16 Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
          § 17 Verjährung, Verzinsung
       7. Geschäftswert
          § 18 Grundsatz
          § 19 Sachen
          § 20 Kauf, Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht
          § 21 Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht
          § 22 Grunddienstbarkeiten
          § 23 Pfandrechte und sonstige Sicherheiten, Rangänderungen
          § 24 Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
          § 25 Miet- und Pachtrechte, Dienstverträge
          § 26 (aufgehoben)
          § 26a (aufgehoben)
          § 27 (aufgehoben)
          § 28 Anmeldungen zum Güterrechtsregister, Eintragungen in das Güterrechtsregister, Eintragungen auf Grund von Eheverträgen
          § 29 Sonstige Anmeldungen zu einem Register, Eintragungen in das Vereinsregister, Beurkundung von sonstigen Beschlüssen
          § 30 Angelegenheiten ohne bestimmten Geschäftswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten
          § 31 Festsetzung des Geschäftswerts
          § 31a Auskunftspflicht des Notars
       8. Volle Gebühr, Rahmengebühren, Nebengeschäfte
          § 32 Volle Gebühr
          § 33 Mindestbetrag einer Gebühr
          § 34 Rahmengebühren
          § 35 Nebengeschäfte
    Zweiter Abschnitt Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
       1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
          § 36 Einseitige Erklärungen und Verträge
          § 37 Vertragsangebot
          § 38 Besondere Fälle
          § 39 Geschäftswert
          § 40 Geschäftswert bei zustimmenden Erklärungen
          § 41 Geschäftswert bei Vollmachten
          § 41a Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister
          § 41b Geschäftswert bei Anmeldungen zum Partnerschaftsregister
          § 41c Beschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften
          § 41d Verwendung von Musterprotokollen
          § 42 Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen
          § 43 Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung
          § 44 Mehrere Erklärungen in einer Urkunde
          § 45 Beglaubigung von Unterschriften
          § 46 Verfügungen von Todes wegen
          § 47 Beschlüsse von Gesellschaftsorganen
          § 48 Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen
          § 49 Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheinseinnahmen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

          § 50 Bescheinigungen, Abmarkungen, Verklarungen, Proteste, Schätzungen
(Text neue Fassung)

          § 50 Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes
          § 51 Wechsel- und Scheckproteste
          § 52 Vermögensverzeichnisse, Siegelungen
          § 53 Freiwillige Versteigerung von Grundstücken
          § 54 Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten
          § 55 Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken
          § 55a Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen
          § 56 Sicherstellung der Zeit
          § 57 Erfolglose Verhandlung
          § 58 Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit
          § 59 Erklärungen in fremder Sprache
       2. Grundbuchsachen
          § 60 Eintragung des Eigentümers
          § 61 Eigentumswechsel bei Gemeinschaften zur gesamten Hand
          § 62 Eintragung von Belastungen
          § 63 Eintragung mehrerer Rechte, Belastung mehrerer Grundstücke
          § 64 Eintragung von Veränderungen und Löschungsvormerkungen
          § 65 Eintragung von Verfügungsbeschränkungen
          § 66 Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen
          § 67 Sonstige Eintragungen
          § 68 Löschungen und Entlassung aus der Mithaft
          § 69 Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen
          § 70 Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse
          § 71 Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen
          § 72 Vermerke auf dem Brief
          § 73 Ablichtungen und Ausdrucke
          § 74 Grundbucheinsicht
          § 75 Eintragungsanträge
          § 76 Wohnungs- und Teileigentum
          § 77 Grundstücksgleiche Rechte
          § 78 Bahneinheiten
       3. Registersachen
          § 79 Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister
          § 79a Verordnungsermächtigung
          § 80 Eintragungen in das Vereinsregister
          § 81 Eintragungen in das Güterrechtsregister
          § 82 (aufgehoben)
          § 83 (aufgehoben)
          § 84 Eintragungen in das Schiffsregister, Schiffsurkunden
          § 85 Eintragungen in das Schiffsbauregister
          § 86 Anmeldungen und Anträge
          § 87 Gebührenfreie Geschäfte des Registergerichts
          § 88 Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren
          § 89 Ablichtungen und Ausdrucke
          § 90 Registereinsicht
       4. Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
          § 91 Gebührenfreie Tätigkeiten
          § 92 Dauerbetreuung und Dauerpflegschaft
          § 93 Betreuung und Pflegschaft für einzelne Rechtshandlungen
          § 93a Verfahrenspflegschaft
          § 94 (aufgehoben)
          § 95 (aufgehoben)
          § 96 Nichterhebung von Auslagen in besonderen Fällen
          § 97 Verfügungen des Betreuungsgerichts
          § 97a (aufgehoben)
          § 98 (aufgehoben)
          § 99 (aufgehoben)
          § 100 (aufgehoben)
          § 100a (aufgehoben)
       5. Nachlaß- und Teilungssachen
          § 101 Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
          § 102 Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
          § 103 Gemeinsame Vorschriften zu den §§ 101, 102
          § 104 Sicherung des Nachlasses
          § 105 Ermittlung des Erben
          § 106 Nachlaßpflegschaften, Gesamtgutsverwaltung
          § 106a Stundung des Pflichtteilsanspruchs
          § 107 Erbschein
          § 107a Erbscheine für bestimmte Zwecke
          § 108 Einziehung des Erbscheins
          § 109 Andere Zeugnisse
          § 110 Feststellung des Erbrechts des Fiskus
          § 111 Beschränkte Zeugnisse, Bescheinigungen
          § 112 Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht
          § 113 Testamentsvollstrecker
          § 114 Nachlaßinventar, Fristbestimmungen
          § 115 Gebührenfreie Erledigung in den Fällen der §§ 112 bis 114
          § 116 Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung
          § 117 (aufgehoben)
       6. Sonstige Angelegenheiten
          § 118 Genehmigung und Beaufsichtigung von Stiftungen
          § 119 Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsmitteln
          § 120 Ernennung von Sachverständigen, Bestellung eines Verwahrers, Verkauf oder Hinterlegung von Pfändern
          § 121 Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
          § 122 Bestellung eines Vertreters des Grundstücks- oder Schiffseigentümers, Zustellung von Willenserklärungen, Kraftloserklärung von Vollmachten
          § 123 Dispache
          § 124 Eidesstattliche Versicherung
          § 125 Verteilungsverfahren bei Enteignungen
          § 126 Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter
          § 127 Personenstandsangelegenheiten
          § 128 Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit
          § 128a Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen
          § 128b Unterbringungssachen
          § 128c Freiheitsentziehungssachen
          § 128d Aufgebotsverfahren
          § 128e Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
       7. Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw.
          § 129 Gesuche, Anträge
          § 130 Zurückweisung und Zurücknahme von Anträgen
          § 131 Beschwerden, Anrufung des Gerichts gegen Entscheidungen anderer Behörden oder Dienststellen
          § 131a Bestimmte Beschwerden
          § 131b Beschwerden in Verfahrenskostenhilfesachen
          § 131c Beschwerden in bestimmten Registersachen
          § 131d Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
          § 132 Beglaubigte Ablichtungen oder Ausdrucke
          § 133 Vollstreckbare Ausfertigungen
          § 134 Vollstreckung
          § 135 Rechtskraftzeugnisse, Kostenfestsetzung
    Dritter Abschnitt Auslagen
       § 136 Dokumentenpauschale
       § 137 Sonstige Auslagen
       § 138 (aufgehoben)
       § 139 Rechnungsgebühren
Zweiter Teil Kosten der Notare
    § 140 Verbot der Gebührenvereinbarung
    § 141 Anwendung des Ersten Teils
    § 142 Entscheidung durch das Amtsgericht in Baden-Württemberg
    § 143 Nichtanwendung des Ersten Teils
    § 144 Gebührenermäßigung
    § 144a Besondere Gebührenermäßigung
    § 145 Entwürfe
    § 146 Vollzug des Geschäfts
    § 147 Sonstige Geschäfte, Nebentätigkeit, gebührenfreie Geschäfte
    § 148 Auseinandersetzungen
    § 148a Vollstreckbarerklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen
    § 149 Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten
    § 150 Bescheinigung
    § 151 Zuziehung eines zweiten Notars
    § 151a Umsatzsteuer
    § 152 Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen
    § 153 Reisekosten
    § 154 Einforderung der Kosten
    § 154a Verzinsung des Kostenanspruchs
    § 155 Beitreibung der Kosten und Zinsen
    § 156 Einwendungen gegen die Kostenberechnung
    § 157 Zurückzahlung, Schadensersatz
Dritter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
    § 157a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
    § 158 Landesrechtliche Vorschriften
    § 159 Andere Behörden und Dienststellen
    § 160 Gerichtstage, Sprechtage
    § 161 Übergangsvorschrift
    § 162 Aufhebung des Ermäßigungssatzes
    § 163 Übergangsvorschrift zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
    § 164 Zusätzliche Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes
    § 165 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
    Anlage (zu § 32)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 50 Bescheinigungen, Abmarkungen, Verklarungen, Proteste, Schätzungen




§ 50 Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes


(1) Die volle Gebühr wird erhoben

1. für die Erteilung von Bescheinigungen über Tatsachen oder Verhältnisse, die urkundlich nachgewiesen oder offenkundig sind;

2. für die Mitwirkung bei Abmarkungen;

3. für die Aufnahme von Protesten und ähnlichen Urkunden;

4. für die Aufnahme von Schätzungen.

vorherige Änderung nächste Änderung

(2) Für die Aufnahme von Verklarungen sowie Beweisaufnahmen nach dem Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs und nach dem Binnenschiffahrtsgesetz wird das Doppelte der vollen Gebühr, für die nachträgliche Ergänzung der Verklarung wird eine volle Gebühr erhoben.



(2) Für die Aufnahme von Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes wird das Doppelte der vollen Gebühr, für die nachträgliche Ergänzung der Verklarung wird eine volle Gebühr erhoben.

§ 58 Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Wird ein Geschäft auf Verlangen des Antragstellers oder mit Rücksicht auf die Art des Geschäfts außerhalb der Gerichtsstelle vorgenommen, so wird eine Zusatzgebühr in Höhe der Hälfte der vollen Gebühr erhoben, die jedoch den Betrag von 30 Euro und die für das Geschäft selbst zu erhebende Gebühr nicht übersteigen darf. Werden mehrere Erklärungen in einer Verhandlung beurkundet, so wird die Gebühr nur einmal erhoben, und zwar, soweit die beurkundeten Erklärungen verschiedene Gegenstände betreffen, nach deren zusammengerechnetem Wert.



(1) 1 Wird ein Geschäft auf Verlangen des Antragstellers oder mit Rücksicht auf die Art des Geschäfts außerhalb der Gerichtsstelle vorgenommen, so wird eine Zusatzgebühr in Höhe der Hälfte der vollen Gebühr erhoben, die jedoch den Betrag von 30 Euro und die für das Geschäft selbst zu erhebende Gebühr nicht übersteigen darf. 2 Werden mehrere Erklärungen in einer Verhandlung beurkundet, so wird die Gebühr nur einmal erhoben, und zwar, soweit die beurkundeten Erklärungen verschiedene Gegenstände betreffen, nach deren zusammengerechnetem Wert.

(2) Haben die Gerichtspersonen den Weg zu dem Ort des Geschäfts angetreten, so wird die Zusatzgebühr auch dann erhoben, wenn das Geschäft aus einem in der Person der Beteiligten liegenden Grund nicht ausgeführt wird.

vorherige Änderung

(3) Für Beurkundungen an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie an Werktagen außerhalb der Zeit von acht bis achtzehn Uhr, jedoch an Sonnabenden nach dreizehn Uhr, wird eine Gebühr in Höhe der Hälfte der vollen Gebühr erhoben, die jedoch den Betrag von 30 Euro und die für das Geschäft selbst zu erhebende Gebühr nicht übersteigen darf. Treffen mehrere der in Satz 1 genannten Voraussetzungen zu, so wird die Zusatzgebühr nur einmal erhoben.

(4) Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten nicht für Geschäfte der in § 50 Nr. 2 und 4 sowie in §§ 51, 52 und 54 bezeichneten Art; im Fall des § 53 wird die Zusatzgebühr nur erhoben, wenn der Versteigerungstermin außerhalb der Gerichtsstelle abgehalten wird.



(3) 1 Für Beurkundungen an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie an Werktagen außerhalb der Zeit von acht bis achtzehn Uhr, jedoch an Sonnabenden nach dreizehn Uhr, wird eine Gebühr in Höhe der Hälfte der vollen Gebühr erhoben, die jedoch den Betrag von 30 Euro und die für das Geschäft selbst zu erhebende Gebühr nicht übersteigen darf. 2 Treffen mehrere der in Satz 1 genannten Voraussetzungen zu, so wird die Zusatzgebühr nur einmal erhoben.

(4) Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten nicht für Geschäfte der in § 50 Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie in §§ 51, 52 und 54 bezeichneten Art; im Fall des § 53 wird die Zusatzgebühr nur erhoben, wenn der Versteigerungstermin außerhalb der Gerichtsstelle abgehalten wird.