Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 17 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 KostO Verfügungen von Todes wegen
... Betrags wird durch § 15 nicht ausgeschlossen; die Verjährung des Anspruchs (§ 17 ) beginnt in diesem Fall erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Verfügung eröffnet ...
§ 143 KostO Nichtanwendung des Ersten Teils (vom 01.01.2008)
...  § 16 Abs. 2 (Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten), § 17 Abs. 4 (Verzinsung), § 31 (Festsetzung des Geschäftswerts), § ...
§ 164 KostO Zusätzliche Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes
... auf der Gebührenbegrenzung nach Absatz 1 beruht. (3) § 17 Abs. 2 findet in der ab 1. Juli 2004 geltenden Fassung auf alle Rückerstattungsansprüche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... „Rechtsmittel" durch das Wort „Rechtsbehelf" ersetzt. 7. § 17 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
G. v. 14.02.1940 RGBl. I S. 357; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
§ 14 JVKostO
... Kostenforderungen und der Ansprüche auf Rückzahlung zuviel gezahlter Kosten gilt § 17 der Kostenordnung entsprechend. (2) Ansprüche auf Zahlung und Rückerstattung ...
Anzeige