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Anlage II - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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Anlage II (zu § 29a)



Albanien

Bosnien und Herzegowina

Georgien

Ghana

Kosovo

Moldau, Republik

Montenegro

Nordmazedonien

Senegal

Serbien





 

Frühere Fassungen von Anlage II AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
vom 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 1 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 06.11.2014Artikel 1 Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
vom 31.10.2014 BGBl. I S. 1649
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage II AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage II AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29a AsylG Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung (vom 06.08.2016)
... Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten. (2a) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle zwei ... 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. (3) ... bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen." 10. Dem ... (8) Diese Regelung tritt am 24. Oktober 2017 außer Kraft." 35. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien  ... Kraft." 35. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana ...

Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
Artikel 1 AsylGÄndG 2023 Änderung des Asylgesetzes
... Moldau, die bis zum 30. August 2023 einen Asylantrag gestellt haben." 2. Die Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien  ... gestellt haben." 2. Die Anlage II wird wie folgt gefasst: „ Anlage II (zu § 29a) Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien ...

Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
G. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1649
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG 2014 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... 1 wird das Wort „neun" durch das Wort „drei" ersetzt. 2. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Bosnien und ... ersetzt. 2. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... und „Tschechische Republik" gestrichen. 52. In der Anlage II (zu § 29a) werden die Wörter „Bulgarien", „Polen", ...