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Zitierungen von § 116 BinSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 116 BinSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem geborgenen Schiff." 9. In § 116 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 443" durch die Angabe „§ 442" ...
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