Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
- 1.
- natürliche Personen,
- 2.
- juristische Personen oder
- 3.
- Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 50 MarkenG Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (vom 14.01.2019) ... wird auf Antrag für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist. (2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 ... 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist. (2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 13 eingetragen worden, so kann die Eintragung nur für nichtig ...
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357