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§ 51 - Markengesetz (MarkenG)

G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte



(1) 1Die Eintragung einer Marke wird auf Klage gemäß § 55 oder Antrag gemäß § 53 für nichtig erklärt und gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht. 2Der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit kann auch auf mehrere ältere Rechte desselben Inhabers gestützt werden.

(2) 1Die Eintragung kann aufgrund der Eintragung einer Marke mit älterem Zeitrang nicht für nichtig erklärt und gelöscht werden, soweit der Inhaber der Marke mit älterem Zeitrang die Benutzung der Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß die Anmeldung der Marke mit jüngerem Zeitrang bösgläubig vorgenommen worden ist. 2Das gleiche gilt für den Inhaber eines Rechts mit älterem Zeitrang an einer durch Benutzung erworbenen Marke im Sinne des § 4 Nr. 2, an einer notorisch bekannten Marke im Sinne des § 4 Nr. 3, an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 oder an einer Sortenbezeichnung im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 4. 3Die Eintragung einer Marke kann ferner nicht für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn der Inhaber eines der in den §§ 9 bis 13 genannten Rechte mit älterem Zeitrang der Eintragung der Marke vor der Stellung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit zugestimmt hat.

(3) Die Eintragung kann aufgrund einer bekannten Marke oder einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nicht für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung an dem für den Zeitrang der Eintragung der Marke mit jüngerem Zeitrang maßgeblichen Tag noch nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3, des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder des § 15 Abs. 3 bekannt war.

(4) 1Die Eintragung kann aufgrund der Eintragung einer Marke mit älterem Zeitrang nicht für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang am Anmelde- oder Prioritätstag der Marke mit jüngerem Zeitrang aus folgenden Gründen hätte für verfallen oder nichtig erklärt und gelöscht werden können:

1.
Verfall nach § 49 oder

2.
absolute Schutzhindernisse nach § 50.

2Für die Prüfung der Verwechslungsgefahr nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ist auf die Kennzeichnungskraft der älteren Marke am Anmelde- oder Prioritätstag der jüngeren Marke abzustellen.

(5) Liegt ein Nichtigkeitsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Marke eingetragen ist, so wird die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen für nichtig erklärt und gelöscht.





 

Frühere Fassungen von § 51 MarkenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.01.2019Artikel 1 Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2357

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 51 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 MarkenG Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang (vom 14.01.2019)
... 9 Abs. 1 Nr. 3, des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder des § 15 Abs. 3 bekannt war ( § 51 Abs. 3 ), 2. weil die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang am Tag der ... für verfallen oder für nichtig erklärt und gelöscht werden können ( § 51 Abs. 4 ), 3. weil an dem für den Zeitrang der Eintragung der jüngeren Marke ...
§ 53 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (vom 01.05.2020)
... 49) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte ( § 51 ) ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Die zur ...
§ 55 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (vom 18.08.2021)
... Erklärung des Verfalls (§ 49) oder der Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte ( § 51 ) ist gegen den als Inhaber der Marke Eingetragenen oder seinen Rechtsnachfolger zu richten. ...
§ 115 MarkenG Schutzentziehung (vom 01.05.2022)
... Antrags oder der Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte ( § 51 ) tritt für international registrierte Marken der Antrag oder die Klage auf ...
§ 116 MarkenG Widerspruch aufgrund einer international registrierten Marke und Antrag oder Klage auf Erklärung der Nichtigkeit aufgrund einer international registrierten Marke (vom 01.05.2022)
... registrierten Marke ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke nach § 51 gestellt oder eine solche Klage erhoben, so sind § 53 Absatz 6 und § 55 Absatz 3 mit der ...
§ 119 MarkenG Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes (vom 01.05.2022)
... auf eine eingetragene Unionsmarke mit älterem Zeitrang gestützt, so a) ist § 51 Absatz 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden; b) sind § 53 Absatz 6 und § 55 Absatz 3 mit der ...
§ 157 MarkenG Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte (vom 14.01.2019)
... 1995 eingetragen worden ist. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 ist § 51 Abs. 2 Satz 1 ... 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 ist § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Frist von fünf Jahren mit dem 1. Januar 1995 ...
§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 14.01.2019)
... oder die Löschungsklage wegen Verfalls oder aufgrund älterer Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1, § 51 Absatz 4 Nummer 1, ... Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1, § 51 Absatz 4 Nummer 1 , § 55 Absatz 3 und § 26 in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 25 MarkenV Inhalt des Registers (vom 01.01.2024)
... eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes eine entsprechende Angabe, b) im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls oder ... eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes der Abschluss des Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahrens, d) im Fall einer Klage auf ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG) und älterer Rechte ( § 51 MarkenG ) 400 333 350 - wird der Antrag nach § 51 ... 51 MarkenG) 400 333 350 - wird der Antrag nach § 51 MarkenG auf mehr als ein älteres Recht gestützt, erhöht sich die Gebühr nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... die Wörter „für nichtig erklärt und" eingefügt. 31. § 51 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 49) und der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) und älterer Rechte ( § 51 ) ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Die zur Begründung ... Erklärung des Verfalls (§ 49) oder der Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte ( § 51 ) ist gegen den als Inhaber der Marke Eingetragenen oder seinen Rechtsnachfolger zu richten. Die ... 49) oder der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) oder älterer Rechte ( § 51 ) tritt für international registrierte Marken der Antrag auf Schutzentziehung. (2) ... registrierten Marke ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke nach § 51 gestellt, so ist § 53 Absatz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des ... auf eine eingetragene Unionsmarke mit älterem Zeitrang gestützt, so ist a) § 51 Absatz 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden; b) § 53 Absatz 6 mit der Maßgabe entsprechend ... oder die Löschungsklage wegen Verfalls oder aufgrund älterer Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1, § 51 Absatz 4 Nummer 1, ... Rechte gemäß § 51 vor diesem Zeitpunkt erhoben worden, so sind § 49 Absatz 1, § 51 Absatz 4 Nummer 1 , § 55 Absatz 3 und § 26 in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.  ...
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes eine entsprechende Angabe, b) im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls ... eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes der Abschluss des Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahrens, d) im Fall einer Klage auf ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG) und älterer Rechte ( § 51 MarkenG ) 400 333 350 - wird der Antrag nach § 51 ... 51 MarkenG) 400 333 350 - wird der Antrag nach § 51 MarkenG auf mehr als ein älteres Recht gestützt, erhöht sich die Gebühr nach ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... Antrags oder der Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte ( § 51 ) tritt für international registrierte Marken der Antrag oder die Klage auf ... registrierten Marke ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke nach § 51 gestellt oder eine solche Klage erhoben, so sind § 53 Absatz 6 und § 55 Absatz 3 mit der ... auf eine eingetragene Unionsmarke mit älterem Zeitrang gestützt, so a) ist § 51 Absatz 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden; b) sind § 53 Absatz 6 und § 55 Absatz 3 mit der ...