Änderung § 41 MarkenG vom 01.07.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 4 DesignGuaÄndG am 1. Juli 2016 und Änderungshistorie des MarkenG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 41 MarkenG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2016 geltenden Fassung
§ 41 MarkenG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 41 Eintragung


(Text neue Fassung)

§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation


vorherige Änderung

Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen. Die Eintragung wird veröffentlicht.



(1) Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen.

(2) 1
Die Eintragung wird veröffentlicht. 2 Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen.

(3) 1 Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Markeninformation kann das Deutsche Patent- und Markenamt die in das Register eingetragenen Angaben an Dritte in elektronischer Form übermitteln. 2 Die Übermittlung erfolgt nicht, soweit die Einsicht nach § 62 Absatz 4 ausgeschlossen ist.





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed