Nach diesem Gesetz werden geschützt:
- 1.
- Marken,
- 2.
- geschäftliche Bezeichnungen,
- 3.
- geographische Herkunftsangaben.
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.