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Zitierungen von § 65a MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65a MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Patentgesetz (PatG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 26a PatG (vom 01.01.2022)
... Eigentum zusammen. Die Zusammenarbeit umfasst auch urheberrechtliche Belange. § 65a des Markengesetzes bleibt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes
G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Artikel 1 DPMAAÄndG Änderung des Patentgesetzes
... für geistiges Eigentum zusammen. Die Zusammenarbeit umfasst auch urheberrechtliche Belange. § 65a des Markengesetzes bleibt ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... gg) Nach der Angabe zu § 65 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 65a Verwaltungszusammenarbeit". hh) Die Angabe zu Abschnitt 5 wird wie folgt ... k) Die bisherige Nummer 13 wird Nummer 14. 46. Nach § 65 wird folgender § 65a eingefügt: „§ 65a Verwaltungszusammenarbeit Das Deutsche ... 14. 46. Nach § 65 wird folgender § 65a eingefügt: „ § 65a Verwaltungszusammenarbeit Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet in den ...