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Zitierungen von § 37 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 MarkenG Beschleunigte Prüfung
... Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt ...
§ 41 MarkenG Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation (vom 01.07.2016)
... Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen. (2) ...
§ 103 MarkenG Prüfung der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... Die Anmeldung einer Kollektivmarke wird außer nach § 37 auch dann zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 97, 98 oder 102 ...
§ 104 MarkenG Änderung der Kollektivmarkensatzung (vom 14.01.2019)
... im Register eingetragen ist. (4) Schriftliche Bemerkungen Dritter gemäß § 37 Absatz 6 Satz 2 können auch in Bezug auf geänderte Kollektivmarkensatzungen eingereicht ...
§ 106e MarkenG Prüfung der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... Die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke wird außer nach § 37 auch zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 106a, 106b Absatz 1 ...
§ 106f MarkenG Änderung der Gewährleistungsmarkensatzung (vom 14.01.2019)
... Register eingetragen worden ist. (4) Schriftliche Bemerkungen Dritter gemäß § 37 Absatz 6 Satz 2 können auch in Bezug auf geänderte Gewährleistungsmarkensatzungen eingereicht ...
§ 113 MarkenG Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (vom 01.05.2022)
... Marken werden in gleicher Weise wie zur Eintragung in das Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden. ... Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anmeldung (§ 37 ... Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anmeldung ( § 37 Absatz 1 ) tritt die Verweigerung des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 18 MarkenV Verschiebung des Zeitrangs bei Verkehrsdurchsetzung
... bei der Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Verschiebung des Zeitrangs nach § 37 Abs. 2 des Markengesetzes gegeben sind, so unterrichtet das Deutsche Patent- und Markenamt den ...
§ 25 MarkenV Inhalt des Registers (vom 01.01.2024)
...  12. gegebenenfalls der Tag, der für die Bestimmung des Zeitrangs einer Marke nach § 37 Abs. 2 des Markengesetzes maßgeblich ist, 13. der Tag, der Staat und das Aktenzeichen einer vom ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
...  b) Teil 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Prüfung auf absolute ... aa) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter". bb) Die ... durch die Wörter „Deutsche Patent- und Markenamt" ersetzt. 23. § 37 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter". b) In Absatz 3 ... der Anmeldung (1) Die Anmeldung einer Kollektivmarke wird außer nach § 37 auch dann zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 97, 98 oder 102 ... im Register eingetragen ist. (4) Schriftliche Bemerkungen Dritter gemäß § 37 Absatz 6 Satz 2 können auch in Bezug auf geänderte Kollektivmarkensatzungen eingereicht werden." ... der Anmeldung (1) Die Anmeldung einer Gewährleistungsmarke wird außer nach § 37 auch zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 106a, 106b Absatz 1 ... Register eingetragen worden ist. (4) Schriftliche Bemerkungen Dritter gemäß § 37 Absatz 6 Satz 2 können auch in Bezug auf geänderte Gewährleistungsmarkensatzungen eingereicht ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... Marken werden in gleicher Weise wie zur Eintragung in das Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden.  ... in das Register angemeldete Marken nach § 37 auf absolute Schutzhindernisse geprüft. § 37 Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anmeldung (§ ... Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) An die Stelle der Zurückweisung der Anmeldung ( § 37 Absatz 1 ) tritt die Verweigerung des Schutzes. § 114 Widerspruch gegen eine international ...