Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtAusbStEignV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.1997 BGBl. I S. 2044; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 19 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 20.08.1997; FNA: 806-21-8-12 Berufliche Bildung
|

§ 1



Für die Eignung der Ausbildungsstätte gelten neben den in § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes genannten Anforderungen die in den nachfolgenden §§ 2 und 3 näher festgelegten weiteren Anforderungen.

Anzeige