Artikel VIII - Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜbkG k.a.Abk.)

G. v. 21.06.1976 BGBl. 1976 II S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3914
Geltung ab 01.10.1976, abweichend siehe Artikel XI; FNA: 188-17 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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Artikel VIII und IX (Änderungsvorschriften)


Artikel VIII wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel VIII Gesetz über internationale Patentübereinkommen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel VIII IntPatÜbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntPatÜbkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel XI IntPatÜbkG Übergangs- und Schlußbestimmungen (vom 01.06.2023)
... 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1). § 3 *) (1) Artikel I, Artikel V, Artikel VIII sowie die §§ 2 und 3 dieses Artikels treten am 1. Oktober 1976 in Kraft. (2) ...


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