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§ 25 - Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Artikel 1 G. v. 27.07.1992 BGBl. I S. 1398; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1082
Geltung ab 05.08.1992; FNA: 404-25 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 25 Beratung zur vertraulichen Geburt



(1) 1Eine nach § 2 Absatz 4 beratene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist. 2Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen die Angaben nach § 26 Absatz 2 Satz 2 macht.

(2) 1Vorrangiges Ziel der Beratung ist es, der Schwangeren eine medizinisch betreute Entbindung zu ermöglichen und Hilfestellung anzubieten, so dass sie sich für ein Leben mit dem Kind entscheiden kann. 2Die Beratung umfasst insbesondere:

1.
die Information über den Ablauf des Verfahrens und die Rechtsfolgen einer vertraulichen Geburt,

2.
die Information über die Rechte des Kindes; dabei ist die Bedeutung der Kenntnis der Herkunft von Mutter und Vater für die Entwicklung des Kindes hervorzuheben,

3.
die Information über die Rechte des Vaters,

4.
die Darstellung des üblichen Verlaufs und Abschlusses eines Adoptionsverfahrens,

5.
die Information, wie eine Frau ihre Rechte gegenüber ihrem Kind nach einer vertraulichen Geburt unter Aufgabe ihrer Anonymität geltend machen kann, sowie

6.
die Information über das Verfahren nach den §§ 31 und 32.

(3) Durch die Information nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 soll die Bereitschaft der Schwangeren gefördert werden, dem Kind möglichst umfassend Informationen über seine Herkunft und die Hintergründe seiner Abgabe mitzuteilen.

(4) Die Beratung und Begleitung soll in Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen.

(5) Lehnt die Frau eine vertrauliche Geburt ab, so ist sie darüber zu informieren, dass ihr das Angebot der anonymen Beratung und Hilfen jederzeit weiter zur Verfügung steht.





 

Frühere Fassungen von § 25 SchKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 7 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 36 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
aktuellvor 15.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 SchKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 SchKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 SchKG Beratung nach der Geburt des Kindes (vom 01.05.2014)
... Mutter ist auch nach der Geburt des Kindes Beratung nach § 2 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 und 3 anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn kein Herkunftsnachweis erstellt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1674a BGB Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind (vom 01.01.2023)
... elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das ...
§ 1747 BGB Einwilligung der Eltern des Kindes (vom 01.05.2014)
... dauernd unbekannt ist. Der Aufenthalt der Mutter eines gemäß § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenen Kindes gilt als dauernd ...
§ 1787 BGB Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt (vom 01.01.2023)
... ein Kind vertraulich geboren ( § 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 168g FamFG Mitteilungspflichten des Standesamts (vom 01.01.2023)
... nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder fehlt in den Fällen des § 45b Absatz 2 Satz 3 des Personenstandsgesetzes ...

Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
§ 10 PStG Auskunfts- und Nachweispflicht (vom 01.11.2022)
...  (4) Eine Auskunfts- und Nachweispflicht besteht nicht bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ...
§ 18 PStG Anzeige (vom 01.11.2022)
... die Geburt des Kindes glaubhaft zu machen. (2) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind in der Anzeige auch das Pseudonym der Mutter und die für das Kind gewünschten ...
§ 21 PStG Eintragung in das Geburtenregister (vom 01.11.2022)
... den Namen eines Elternteils einigen. (2a) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden nur die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben aufgenommen. Die ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
§ 57 PStV Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister (vom 01.01.2022)
... zu ermitteln ist, oder c) es sich um ein Kind aus einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes handelt, 5. dem Jugendamt, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet ... 7. dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde, 8. der Elterngeldstelle, wenn dem Standesamt bekannt wird, ... 5. dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde. (5) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die ... und der Eltern, 20. Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 4 StAG (vom 20.08.2021)
... Gegenteils als Kind eines Deutschen. Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden. (3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 1 SchwHiAusbauG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Satz angefügt: „Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend ...
Artikel 3 SchwHiAusbauG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Eine Auskunfts- und Nachweispflicht besteht nicht bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes." 2. § 18 wird wie folgt ... Absatz 2 wird angefügt: „(2) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind in der Anzeige auch das Pseudonym der Mutter ... Absatz 2a eingefügt: „(2a) Bei einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden nur die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ...
Artikel 4 SchwHiAusbauG Änderung der Personenstandsverordnung
... ist, oder c) es sich um ein Kind aus einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes handelt,". b) In Nummer 6 wird der ... dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde." 2. ... dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde." 3. ... „20. Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des ...
Artikel 5 SchwHiAusbauG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, hat das Standesamt dies dem ...
Artikel 6 SchwHiAusbauG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... vertraulich geborenes Kind Die elterliche Sorge der Mutter für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Ihre elterliche ... Satz angefügt: „Der Aufenthalt der Mutter eines gemäß § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenen Kindes gilt als dauernd ...
Artikel 7 SchwHiAusbauG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... der Anonymität oder ein Leben mit dem Kind ermöglichen." 3. § 25 wird durch folgenden Abschnitt 6 ersetzt: „Abschnitt 6 Vertrauliche Geburt ... Abschnitt 6 ersetzt: „Abschnitt 6 Vertrauliche Geburt § 25 Beratung zur vertraulichen Geburt (1) Eine nach § 2 Absatz 4 beratene Schwangere, ... (1) Der Mutter ist auch nach der Geburt des Kindes Beratung nach § 2 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 und 3 anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn kein Herkunftsnachweis erstellt worden ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... ein vertraulich geborenes Kind Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht ... 1787 Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt Wird ein Kind vertraulich geboren ( § 25 Absatz 1 Satz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund. Untertitel 2 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 09.07.2013 BGBl. I S. 2434; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Eingangsformel 3. SchKGBetrV
... Grund des § 25 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, der durch Artikel 36 Nummer 4 des Gesetzes vom 8. ...
§ 1 3. SchKGBetrV
... Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet wird die Höhe der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Juli 2013 wie folgt neu festgesetzt:  ...

Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1108; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1301
Eingangsformel 1. SchKGBetrV
... Grund des § 25 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, der durch Artikel 36 Nummer 4 des Gesetzes vom 8. ...
§ 1 1. SchKGBetrV
... Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet wird die Höhe der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Juli 2011 wie folgt neu festgesetzt:  ... zum 1. Juli 2011 wie folgt neu festgesetzt: Die Einkommensgrenze nach § 25 Absatz 1 beträgt 1.011 Euro. Der Zuschlag für Kinder nach § 25 Absatz 1 ... § 25 Absatz 1 beträgt 1.011 Euro. Der Zuschlag für Kinder nach § 25 Absatz 1 beträgt 239 Euro. Bei den Kosten der Unterkunft nach § 25 Absatz 1 ... § 25 Absatz 1 beträgt 239 Euro. Bei den Kosten der Unterkunft nach § 25 Absatz 1 wird ein 271 Euro übersteigender Mehrbetrag bis zur Höhe von 297 Euro ...

Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1301; aufgehoben durch § 2 V. v. 09.07.2013 BGBl. I S. 2434
Eingangsformel 2. SchKGBetrV
... Grund des § 25 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, der durch Artikel 36 Nummer 4 des Gesetzes vom 8. ...
§ 1 2. SchKGBetrV
... Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet wird die Höhe der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Juli 2012 wie folgt neu festgesetzt:  ...