§ 21 SchKG Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren (vom 15.12.2010) ... Mitglieder bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch für Leistungen nach § 20 zahlt. (4) Der Arzt, die Ärztin oder die Einrichtung rechnet Leistungen ... (4) Der Arzt, die Ärztin oder die Einrichtung rechnet Leistungen nach § 20 mit der Krankenkasse ab, die die Bescheinigung nach Absatz 2 Satz 2 ausgestellt hat. Mit ...