Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2010 aufgehoben

§ 5 - Rohstoffstatistikgesetz (RohstoffStatG)

G. v. 22.12.2003 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.2004 bis 30.06.2010; FNA: 708-30 Wirtschaftsstatistik
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§ 5 Durchführung der Bundesstatistik



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