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Änderung Besoldungsgruppe A 11 5) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22.03.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe A 11 5) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 1 BBeamtGewG am 22. März 2012 und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Besoldungsgruppe A 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.03.2012 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 11 5) n.F. (neue Fassung)
in der am 22.03.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Besoldungsgruppe A 11


(Text neue Fassung)

Besoldungsgruppe A 11 5)


(Textabschnitt unverändert)

Amtmann

Kanzler 2)

Kriminalhauptkommissar 1)

Polizeihauptkommissar 1)

Seeoberkapitän 3)

Fachlehrer

- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)

Hauptmann 1)

Kapitänleutnant 1)

vorherige Änderung

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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) Im Auswärtigen Dienst.
3) Im Bundesbereich.
4) Als Eingangsamt.



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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) Im Auswärtigen Dienst.
3) Im Bundesbereich.
4) Als Eingangsamt.
5) Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).


 (keine frühere Fassung vorhanden)

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