Änderung Besoldungsgruppe B 8 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.09.2013

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Besoldungsgruppe B 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe B 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836
 

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe B 8


Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

- als Mitglied des Direktoriums -

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -

Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Präsident des Bundeskartellamtes

Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes

Präsident des Statistischen Bundesamtes

Präsident des Umweltbundesamtes

Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt



 



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