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Bekanntmachung - Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (17. AUGBek k.a.Abk.)

B. v. 24.11.1993 BGBl. I S. 2045
Geltung ab 17.12.1993; FNA: 319-89-1-17 Zwischenstaatliche Rechtshilfe

Bekanntmachung



Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den kanadischen

Nordwest-Territorien.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1993 (BGBl. I S. 928).

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