Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Aufhebung von Vorschriften über Pflegesätze von Krankenanstalten (PflSAufhV)

V. v. 21.03.1974 BGBl. I S. 767; aufgehoben durch Artikel 26 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 27.03.1974; FNA: 2126-9-2 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 1



Für Krankenhäuser, die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2, 4 oder 7 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 29. Juni 1972 (Bundesgesetzblatt I S. 1009) nicht gefördert werden, treten mit Ablauf des 31. März 1974 die bisherigen preisrechtlichen Vorschriften über Pflegesätze von Krankenanstalten außer Kraft.



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