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Zitierungen von § 19 WEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 WEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9a WEG Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (vom 01.01.2024)
... der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsvermögen) gelten § 18, § 19 Absatz 1 und § 27 entsprechend. (4) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem ...
§ 28 WEG Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (vom 01.12.2020)
... beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter ...
§ 48 WEG Übergangsvorschriften (vom 12.11.2022)
... wenn die Sondernachfolge bis zum 31. Dezember 2025 eintritt. (4) § 19 Absatz 2 Nummer 6 ist ab dem 1. Dezember 2023 anwendbar. Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 1 WEGuaÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht." 10. § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ersetzt ...

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 WEMoG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsvermögen) gelten § 18, § 19 Absatz 1 und § 27 entsprechend. (4) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem ... 20. Die Überschrift des 3. Abschnitts wird gestrichen. 21. Die §§ 19 bis 22 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Regelung der Verwaltung und ... gestrichen. 21. Die §§ 19 bis 22 werden wie folgt gefasst: „ § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (1) Soweit die Verwaltung des ... beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils ... unberührt, wenn die Sondernachfolge bis zum 31. Dezember 2025 eintritt. (4) § 19 Absatz 2 Nummer 6 ist ab dem 1. Dezember 2022 anwendbar. Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer ...
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