Anlage 3 Durchführung der Prüfung
Die Bauteile von Aufenthaltsräumen sollen zur Güteprüfung durch im Freien aufgestellte Lautsprecher beschallt werden, wobei der Abstand der Schallquelle so groß sein muß, daß eine gleichmäßige Beschallung der zu untersuchenden Gesamtfläche gesichert ist. Das Mikrofon zur Messung des Schallpegels außerhalb des Aufenthaltsraums ist in einem Abstand von mindestens 1,5 m von der zu untersuchenden Fläche anzuordnen. Die Messung kann in Anlehnung an DIN 52 210, Ausgabe Juli 1970, mit Terzrauschen als Meßgeräusch erfolgen.
Es ist zulässig, die Messung anstelle mit Lautsprecherschall auch unmittelbar mit Fluglärm durchzuführen, sofern durch eine geeignete Meßanordnung die gleichzeitige Messung und zeitliche Mittelung des Schalls im Freien vor der zu untersuchenden Fläche und im Aufenthaltsraum gewährleistet ist.
interne Verweise
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