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Zitierungen von § 53a DVStB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a DVStB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVStB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 DVStB Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen (vom 01.08.2022)
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 und 53a erfüllt. (2) Erfolgt die Bestellung zum Steuerberater auf Grund des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 5 BRAORefG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 und 53a erfüllt." 9. § 55 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 6 StRVErluÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... „und die geschäftliche E-Mail-Adresse" eingefügt. 2. § 53a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Ersatzansprüche wegen ...