Zitierungen von § 53a DVStB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a DVStB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVStB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 DVStB Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen (vom 01.08.2022)
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 und 53a erfüllt. (2) Erfolgt die Bestellung zum Steuerberater auf Grund des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 5 BRAORefG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 und 53a erfüllt." 9. § 55 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 6 StRVErluÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... „und die geschäftliche E-Mail-Adresse" eingefügt. 2. § 53a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Ersatzansprüche wegen ...


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